Wie vereinbare ich einen Termin?Sie können uns telefonisch oder per E-Mail erreichen. Wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch mit Ihnen und Ihrem Kind. Jugendliche ab 15 Jahren können auch eigenständig einen Termin vereinbaren und auf Wunsch auch allein zum Erstgespräch kommen. Dieses Gespräch dient zum ersten Kennenlernen. Sie schildern Ihr Anliegen und wir werden gemeinsam die weiteren Schritte planen.Zum Erstgespräch bringen Sie bitte Folgendes mit: Wie geht’s dann weiter?Es folgen maximal 5 Stunden („probatorische Sitzungen“), die zum gegenseitigen Kennenlernen und zur Diagnostik genutzt werden. Die Ergebnisse der Diagnostik werden wir ausführlich mit Ihnen und Ihrem Kind besprechen. Wir werden Sie beraten und gegebenenfalls ein Behandlungsangebot machen. Wenn auch Sie und Ihr Kind sich vorstellen können, weiter mit uns zu arbeiten, beantragen wir bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für die Therapie.Was passiert in der Therapie?Die Basis unserer Arbeit bilden verhaltenstherapeutische Konzepte. Dabei gehen wir ressourcenorientiert vor. Das bedeutet, die Stärken Ihres Kindes und Ihrer Familie in den Blick zu nehmen, um Sie bei der Bewältigung der aktuellen Schwierigkeiten zu unterstützen. Wir formulieren gemeinsam Therapieziele und erarbeiten einen Therapieplan. Den Therapieplan besprechen wir in den Sitzungen und setzen ihn schrittweise um. Begleitend zu den Sitzungen mit Ihrem Kind bzw. den Jugendlichen findet eine kontinuierliche Arbeit mit den Eltern in eigenen Sitzungen statt. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Einzeltherapiestunden und 6 Bezugspersonenstunden, bei einer Langzeittherapie sind es 60 Einzelstunden und 15 Stunden für Bezugspersonen. Die Häufigkeit der Behandlungstermine und auch die Dauer der Therapie wird individuell festgelegt.Wer übernimmt die Behandlungskosten?Wir sind als Psychotherapeutinnen von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre zugelassen. In der Regel übernehmen die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen nach Antragstellung die gesamten Behandlungskosten der Psychotherapie Ihres Kindes. Sind Sie privat krankenversichert, empfehlen wir, dass Sie zuvor mit Ihrer Krankenversicherung besprechen, welche Leistungen übernommen werden.Hier finden Sie einen weiterführenden, umfangreichen Überblick über Psychotherapie für Kinder und Jugendliche (einschließlich Informationen zu verschiedenen Therapieformen). Psychotherapie für ErwachseneFür Erwachsene biete ich - Dr. Kathrin Schön - Diagnostik und Behandlung von psychischen Problemen für Privatversicherte und für Selbstzahler an. |